Entwicklungsperspektiven für die kommenden Jahrzehnte: Integriertes Stadtentwicklungskonzept Wiesbaden 2030+
Die Stadtverordnetenversammlung hat das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Wiesbaden 2030+ im Mai 2018 beschlossen. Mit dem Stadtentwicklungskonzept als Strategiepapier für die zukünftige Entwicklung Wiesbadens, kann die Landeshauptstadt auf kommende Herausforderungen reagieren und bestehende Planungen und Projekte aufeinander abstimmen.
Die Schaffung von Wohnraum und Gewerbeflächen für eine wachsende Bevölkerung sowie der Erhalt der Vielfalt Wiesbadens, die Förderung umweltschonender Mobilitätsarten und eine Weiterentwicklung der Landschaftsqualitäten und -funktionen (z.B. Klima, Freizeit) sind wesentliche Themen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts.
Die Ergebnisse aus der Beteiligung und dem Planungsprozess sind im Integrierten Stadtentwicklungskonzept dokumentiert: Hier geht es zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept.
Die Konzeptpläne sind hier zu finden:
- Konzeptplan: Gesamtplan
- Konzeptplan: Arbeiten und Einkaufen
- Konzeptplan: Mobilität und Vernetzung
- Konzeptplan: Wohnen und Leben
- Konzeptplan: Umwelt und Freiraum
Der nächste Schritt im Stadtentwicklungsprozess: Ein neuer Flächennutzungsplan für Wiesbaden
Die Inhalte des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts dienen auch als Basis für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 31. Oktober 2019 die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans für Wiesbaden beschlossen. Damit wird der mit der Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts begonnene Weg für eine zukunftsfähige und nachhaltige Stadtentwicklung Wiesbadens in der wachsenden Metropolregion Rhein-Main fortgesetzt.
Die Aussagen eines Flächennutzungsplans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des gesamten Stadtgebiets und stellen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Landeshauptstadt Wiesbaden dar. Es werden die bestehenden und geplanten Nutzungen insbesondere für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft und den Naturschutz für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren dargestellt.
Das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans richtet sich nach den geltenden Normen des Baugesetzbuchs. Neben Beteiligungen der Öffentlichkeit werden ebenso die Träger öffentlicher Belange, die städtischen Ämter und die Nachbarkommunen in das Verfahren miteinbezogen. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bildet den formellen Auftakt zu diesem Verfahren.
Weiterführende Informationen zum Flächennutzungsplan und zu der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans sind auf folgender Webseite zu finden: https://www.wiesbaden.de/flaechennutzungsplan